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Prüfungen

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    ABSCHLÜSSE

    Die drei verschiedenen Lateinabschlüsse sollen ungefähr den Anforderungen von vier, fünf bis sechs bzw. sieben Jahren Lateinunterricht am Gymnasium entsprechen. Die Prüfungsautoren in Hamburg sind folgende:
    • Kleines Latinum:      Caesar
    • Latinum:                 Cicero
    • Großes Latinum:      Cicero (schrftl.), Cicero und Ovid oder Vergil (mdl.)
    Beim Großen Latinum werden außer mehr Übersetzungsroutine und Hintergrundwissen an den meisten Prüfungsämtern auch Grundkenntnisse in der Dichtung gefordert.
    Welcher Abschluss benötigt wird, ist der jeweiligen Prüfungsordnung des Fachbereiches bzw. Bundeslandes zu entnehmen. Die Lateinanforderungen an den Hochschulen und Universitäten in Deutschland sind nicht einheitlich. Wer einen Studienplatzwechsel plant, sollte sich rechtzeitig nach den dortigen Anforderungen erkundigen. Der Standardabschluss ist, vor allem beim Lehramtsstudium, das Latinum.

    Das Graecum entspricht vier bis fünf Jahren Griechischunterricht am Gymnasium. Prüfungsautoren sind Platon und Xenophon.

    Prüfungen vor der Schulbehörde umfassen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst 3 Stunden bei 170 bis 200 Wörtern (Großes Latinum: 4 Stunden/240 Wörter), die mündliche Prüfung 30 Minuten Vorbereitungszeit, 20 Minuten Prüfung bei 70 bis 100 Wörtern); letztere findet in Hamburg ca. zwei bis vier Wochen
    nach der schriftlichen Prüfung statt.

    Wer die Prüfung in einem Bundesland ablegen will, in dem er/sie nicht gemeldet ist, benötigt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die gewöhnlich von der für den eigenen Wohnort zuständigen Schulbehörde oder dem Kultusministerium ausgestellt wird. Die Behörden sind dazu verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen, wenn man noch nicht an zwei Prüfungen teilgenommen hat und dabei durchgefallen ist).In den meisten Bundesländern sind jedoch nur Personen zur Prüfung zugelassen, die in dem betreffenden Bundesland studieren, dort ihr Abitur gemacht oder dort ihren ersten Wohnsitz haben.


     

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